Nebenberuflich selbstständig machen: Voraussetzungen, Schritte und Steuern

Immer mehr Menschen wollen sich nebenberuflich selbstständig machen, ohne den sicheren Job aufzugeben. Die Selbstständigkeit neben dem Job ist erlaubt, gut machbar und für viele der beste Weg, eine Idee zu testen. Wer es angeht, sollte vorher aber klären, was der Arbeitgeber dazu sagt, wie viel Zeit der Nebenerwerb kostet und welche Steuern, Versicherungen und Grenzen gelten.

In diesem Ratgeber erfährst du, was nebenberufliche Selbstständigkeit bedeutet, in welchen Schritten du vorgehst und welche Sonderregeln für Arbeitslose, Studierende, Rentner und Beamte gelten. Am Ende findest du eine Checkliste und Antworten auf häufige Fragen.

Kurz und kompakt:

  • Du darfst dich neben dem Hauptjob selbstständig machen, solange du keine Konkurrenz zum Arbeitgeber aufbaust.
  • Als Richtwert gelten höchstens 18 bis 20 Stunden pro Woche.
  • Gewerbe oder freier Beruf entscheidet, welche Ämter du brauchst.
  • Steuern, Krankenkasse und Kleinunternehmerregelung solltest du von Anfang an einplanen.

Was bedeutet nebenberuflich selbstständig?

Wer nebenberuflich selbstständig ist, führt ein eigenes Geschäft neben einer Anstellung, einem Studium oder einer anderen Hauptbeschäftigung. Die nebenberufliche Selbstständigkeit bleibt dabei zeitlich und finanziell die zweite Rolle. Viele nennen das auch ein zweites Standbein. Rechtlich ist die nebenberufliche Selbstständigkeit ein ganz normales Geschäft, nur der Zeitaufwand ist kleiner. Der Gesetzgeber kennt keine feste Definition, deshalb orientieren sich Behörden an Arbeitszeit, Einkommen und Zahl der Mitarbeitenden.

Wer zum ersten Mal darüber nachdenkt, findet einen Überblick über den gesamten Weg in die Selbstständigkeit im Ratgeber selbstständig machen. Hier geht es um den Start neben dem Hauptjob.

Nebenberuflich oder hauptberuflich: die Abgrenzung

Entscheidend ist, was im Mittelpunkt deines Arbeitslebens steht. Die folgende Tabelle zeigt die üblichen Richtwerte.

Merkmal Nebenberuflich Hauptberuflich
Arbeitszeit für das Geschäft bis etwa 18 bis 20 Stunden pro Woche mehr als 20 Stunden pro Woche
Einkommen geringer als im Hauptjob überwiegt das übrige Einkommen
Mitarbeitende in der Regel keine möglich
Absicherung über den Hauptjob selbst zu regeln

Eine gesetzliche „20-Stunden-Regel“ gibt es nicht. Die Krankenkasse betrachtet die Gesamtsituation aus Arbeitszeit, Einkommen und Beschäftigten. Wenn du die Richtwerte überschreitest, kann sie die Tätigkeit als hauptberuflich einstufen.

Gewerbe oder Freiberufler: wer meldet wo an?

Ob du ein Gewerbe anmelden musst, hängt von der Tätigkeit ab. Freiberufler wie Texter, Übersetzer, Berater oder Fotografen melden sich nur beim Finanzamt. Gewerbetreibende melden zuerst beim Gewerbeamt an, werden Mitglied der IHK und zahlen unter Umständen Gewerbesteuer.

Freiberufler Gewerbetreibender
Anmeldung Finanzamt Gewerbeamt, danach Finanzamt
Gewerbesteuer nein ab Freibetrag von 24.500 € Gewinn
IHK nein ja
Steuererklärung Anlage S Anlage G

Ob deine Tätigkeit als freier Beruf zählt, entscheidet das Finanzamt, nicht du. Im Zweifel fragst du dort vor der Anmeldung nach.

Im Alltag fallen drei Begriffe durcheinander. Ein Nebengewerbe beschreibt, dass du das Geschäft neben einer anderen Tätigkeit führst. Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das keinen kaufmännischen Betrieb verlangt, du musst dich also nicht ins Handelsregister eintragen. Kleinunternehmer ist dagegen ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Dein Nebengewerbe kann also zugleich ein Kleingewerbe sein und die Kleinunternehmerregelung nutzen, muss es aber nicht.

Gewerbetreibende sollten außerdem wissen, dass das Gewerbeamt die Zuverlässigkeit prüfen kann. Wer zum Beispiel hohe Steuerschulden hat und diese nicht ordnet, riskiert eine Gewerbeuntersagung. Für die meisten, die sich nebenberuflich selbstständig machen, spielt das keine Rolle, doch ein Blick auf offene Forderungen vor dem Start schadet nicht.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Die meistgestellte Frage zuerst: Eine allgemeine Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren, gibt es im Arbeitsrecht nicht. Du darfst dich nebenberuflich selbstständig machen, denn die Berufsfreiheit schützt dich dabei. Verbieten kann dir der Arbeitgeber das nur in Ausnahmefällen. Ob du den Arbeitgeber informieren solltest, hängt vom Vertrag ab. Wenn du ihn informieren musst, dann schriftlich und vor dem Start. Für die nebenberufliche Selbstständigkeit brauchst du in der Regel keine Erlaubnis. Trotzdem lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag, denn dort können Pflichten stehen.

Arbeitsvertrag, Konkurrenzverbot und Treuepflicht

Prüfe zuerst, was im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht. Viele Verträge verlangen, dass du Nebentätigkeiten anzeigst oder genehmigen lässt. Ein pauschales Verbot jeder Nebentätigkeit ist in der Regel unzulässig, wohl aber darf der Arbeitgeber Konkurrenz untersagen.

  • Du darfst keine Kunden deines Arbeitgebers abwerben.
  • Dein Geschäft darf nicht in direkter Konkurrenz zum Hauptjob stehen.
  • Im Hauptjob musst du weiterhin voll leistungsfähig sein.
  • Haupt- und Nebenjob zusammen dürfen die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
  • Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von elf Stunden bleiben.

Das Wettbewerbsverbot gilt, solange dein Arbeitsverhältnis besteht. Nach dem Ende des Jobs darf dir der Arbeitgeber Konkurrenz nur verbieten, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart ist und er dafür eine Karenzentschädigung zahlt. Ein Geschäft in einer ganz anderen Branche ist dagegen fast nie ein Problem.

Wann eine Genehmigung nötig ist und was du sagen solltest

Verlangt der Vertrag eine Anzeige oder Genehmigung, holst du sie am besten schriftlich ein. Mündliche Zusagen sind im Streitfall schwer zu beweisen. Auch ohne Pflicht ist es oft klüger, offen zu sprechen, denn die Nebentätigkeit kommt erfahrungsgemäß irgendwann ans Licht.

Beschreibe in zwei, drei Sätzen, was du vorhast: welche Tätigkeit, in welchem Umfang und dass keine Kunden oder Aufträge deines Arbeitgebers betroffen sind. Bei Beamten ist eine Genehmigung grundsätzlich nötig, dazu mehr im Abschnitt zu den Sonderfällen.

Was passiert, wenn du den Arbeitgeber nicht informierst, obwohl der Vertrag es verlangt? Im schlimmsten Fall droht eine Abmahnung, bei schwerem Verstoß sogar die Kündigung. Das gilt besonders, wenn die Nebentätigkeit mit dem Job kollidiert oder du dafür Arbeitszeit nutzt. Wer rechtzeitig seinen Arbeitgeber informieren will, sollte den Zeitpunkt vor dem Start wählen und die Tätigkeit klar von der Arbeit trennen.

Kündigung wegen Nebentätigkeit: wann sie droht

Allein die Tatsache, dass du nebenberuflich selbstständig bist, rechtfertigt keine Kündigung. Anders sieht es aus, wenn du gegen den Vertrag verstößt. In der Regel kommt vorher eine Abmahnung, bei schweren Verstößen auch sofort die Kündigung. Typische Gründe sind:

  • Du arbeitest für Konkurrenten oder wirbst Kunden des Arbeitgebers ab.
  • Du nutzt Arbeitszeit, Firmenlaptop oder Firmenkontakte für dein Geschäft.
  • Du verschweigst eine Nebentätigkeit, die laut Vertrag genehmigt werden muss.
  • Du leistest im Hauptjob spürbar weniger, weil das Geschäft Kraft kostet.
  • Du arbeitest im Nebenerwerb, während du krankgeschrieben bist, und die Tätigkeit verzögert die Genesung.

Trenne deshalb Geräte, E-Mail-Adressen und Zeiten sauber. Wer das Geschäft ausschließlich nach Feierabend und am Wochenende betreibt, hat im Streitfall die besseren Argumente.

Vor- und Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Die nebenberufliche Selbstständigkeit hat klare Stärken, aber auch Grenzen. Die Gegenüberstellung hilft dir, ehrlich abzuwägen.

Vorteile Nachteile
Das Gehalt aus dem Hauptjob sichert dich ab Doppelbelastung durch Job und Geschäft
Du testest die Idee ohne großes Risiko Wenig Zeit für Familie, Freunde und Erholung
Du lernst neue Fähigkeiten und baust dir ein zweites Standbein auf Begrenzte Flexibilität, weil der Job feste Zeiten hat
Du kannst in Ruhe wachsen und musst nicht sofort Gewinn machen Kunden wirken manchmal skeptischer, wenn das Geschäft nur ein Nebenprojekt ist
Du entscheidest selbst und arbeitest an eigenen Zielen Bürokratie und Steuerpflichten kommen zusätzlich dazu

Wer die Belastung unterschätzt, gibt oft nach einigen Monaten auf. Deshalb solltest du von Beginn an realistisch planen, wie viele Stunden pro Woche wirklich frei sind.

Der größte Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist die Sicherheit. Solange das Gehalt kommt, kannst du Fehler machen, Angebote testen und Preise anpassen, ohne dass die Miete davon abhängt. Dazu kommt ein Lerneffekt: Wer ein Geschäft aufbaut, lernt Verkauf, Buchhaltung und Kundenkontakt, auch wenn es später nicht zum Vollzeitgeschäft wird.

Doppelbelastung und Zeitmanagement

Der größte Nachteil ist die Zeit. Nach einem Arbeitstag noch an Angeboten, Rechnungen oder Kundenanfragen zu sitzen, ist auf Dauer anstrengend. Plane feste Zeitblöcke ein, zum Beispiel zwei Abende und einen halben Tag am Wochenende, statt jede freie Minute zu füllen. Bündle ähnliche Aufgaben, etwa Buchhaltung einmal pro Woche, und lege Pausen fest, in denen das Geschäft ruht.

Achte auch auf deine Gesundheit. Wer über Monate sieben Tage pro Woche arbeitet, riskiert Erschöpfung und Fehler im Hauptjob. Setze dir lieber eine Obergrenze an Wochenstunden und prüfe nach drei Monaten, ob sie zu deinem Alltag passt.

Die Schattenseite ist die Zeit. Nach einem langen Arbeitstag noch Angebote zu schreiben, kostet Kraft. Viele unterschätzen, wie schnell sich die Doppelbelastung auf Schlaf, Familie und Hauptberuf auswirkt. Ein Zeitplan mit festen Ruhetagen ist deshalb wichtiger als jede Marketingidee.

Nebenberuflich selbstständig machen in 8 Schritten

Die folgenden Schritte zur nebenberuflichen Selbstständigkeit bauen aufeinander auf. Du musst nicht alles in einer Woche erledigen, aber die Reihenfolge spart dir Ärger. Wer sich nebenberuflich selbstständig machen will, sollte besonders die ersten drei Schritte gründlich angehen, denn dort entscheidet sich, ob die Idee trägt.

Nebenberuflich selbstständig machen in 8 Schritten

Schritt 1: Idee prüfen und Nische finden

Am Anfang steht eine einfache Frage: Zahlt jemand Geld für das, was du anbieten willst? Sprich mit möglichen Kunden, schau dir Wettbewerber an und rechne grob durch, ob am Ende etwas übrig bleibt. Wie du eine Idee mit wenig Aufwand überprüfst, zeigt der Ratgeber Geschäftsidee validieren.

Hilfreich ist es, die Fähigkeiten aufzuschreiben, die du schon hast, und zu überlegen, was du dazulernen kannst und was dir Spaß macht. Aus dieser Schnittmenge entstehen oft die tragfähigsten Angebote.

Schritt 2: Zeit einplanen

Wer sich nebenberuflich selbstständig machen will, braucht feste Zeitfenster. Rechne ehrlich, wie viele Stunden pro Woche du neben dem Job erübrigen kannst. Als Richtwert gelten 18 bis 20 Stunden. Weniger ist für den Anfang völlig in Ordnung. Ein Beispiel für einen Wochenplan:

Zeitfenster Aufgabe Stunden
Zwei Abende unter der Woche Kundenarbeit, Angebote, Rechnungen 6
Ein Abend Buchhaltung und Verwaltung 2
Samstagvormittag Marketing, Website, Netzwerk 4
Sonntag Pause, keine Arbeit am Geschäft 0
Summe 12

Plane feste Ruhetage ein. Wer sieben Tage in der Woche arbeitet, hält erfahrungsgemäß nicht lange durch.

Schritt 3: Businessplan schreiben

Auch wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen willst, lohnt sich ein Plan. Er zwingt dich, Zielgruppe, Preise und Kosten klar zu benennen. Für ein erstes Konzept reicht eine Seite mit Angebot, Zielgruppe, Einnahmen und einer realistischen Umsatzrechnung. Wie das aussieht, zeigt der Ratgeber Businessplan auf einer Seite.

Einen ausführlichen Plan brauchst du später, wenn du einen Kredit beantragst oder Fördermittel nutzen willst. Banken und Förderstellen verlangen dafür Zahlen über mehrere Jahre.

Schritt 4: Rechtsform wählen

Für die nebenberufliche Selbstständigkeit ist das Einzelunternehmen meist die einfachste Form: Du meldest ein Gewerbe an oder startest als Freiberufler, brauchst keinen Notar und kein Mindestkapital. Dafür haftest du mit deinem Privatvermögen.

Rechtsform Haftung Mindestkapital Notar
Einzelunternehmen persönlich, unbeschränkt keins nein
GbR persönlich, unbeschränkt keins nein
UG (haftungsbeschränkt) auf das Gesellschaftsvermögen ab 1 € ja
GmbH auf das Gesellschaftsvermögen 25.000 € Stammkapital ja

Wenn du das Geschäft mit jemandem gemeinsam starten willst, sprecht früh über Anteile, Aufgaben und den Ausstieg. Typische Stolpersteine erklärt der Beitrag gründen mit Partner.

Schritt 5: Finanzierung und geförderte Beratung

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit braucht oft wenig Startkapital. Ein Laptop, eine Website und etwas Werbung reichen für viele Ideen. Wenn mehr nötig ist, kommen Ersparnisse, ein kleiner Kredit oder Förderprogramme in Frage. Für Beratung gibt es teilweise Zuschüsse, die meist vor dem Start beantragt werden müssen, eine rückwirkende Förderung ist in der Regel ausgeschlossen. Einen Überblick über Programme und Beratungsstellen bietet das Existenzgründungsportal des Bundes.

Plane die Kosten des ersten Jahres vollständig: Gewerbeanmeldung, Website, Versicherungen, Software, Steuerberater und Werbung. Wer das vorher aufschreibt, vermeidet Überraschungen. Gerade bei Beratung und Fördergeldern gilt: erst beantragen, dann starten.

Wie du mit sehr kleinem Budget auskommst, steht im Ratgeber gründen mit wenig Startkapital.

Schritt 6: Anmelden bei Gewerbeamt und Finanzamt

Jetzt wird es formal. Wer sich nebenberuflich selbstständig machen will, muss dieselben Anmeldungen erledigen wie ein Vollzeit-Gründer. Ein Nebengewerbe anmelden bedeutet nichts anderes als eine normale Gewerbeanmeldung, die Behörde unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebengewerbe.

  • Gewerbeamt: Die Anmeldung kostet je nach Gemeinde etwa 15 bis 65 €. Du brauchst Personalausweis oder Reisepass.
  • Finanzamt: Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung reichst du innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit über ELSTER ein.
  • IHK oder Handwerkskammer: Die Mitgliedschaft entsteht automatisch mit der Gewerbeanmeldung.
  • Berufsgenossenschaft: Wenn eine Pflicht besteht, meldest du dich innerhalb einer Woche.
  • Krankenkasse: Du informierst sie über die Selbstständigkeit.

Den Fragebogen füllst du im ELSTER-Portal aus. Dort gibst du auch eine realistische Gewinnschätzung an, denn daraus berechnet das Finanzamt deine ersten Vorauszahlungen.

Schritt 7: Geschäftskonto, Buchhaltung und erste Rechnung

Ein eigenes Konto für das Geschäft ist für Einzelunternehmer keine Pflicht, lohnt sich aber ab dem ersten Umsatz. Private und geschäftliche Zahlungen getrennt zu halten, macht die Steuererklärung einfacher. Bewahre Rechnungen und Belege zehn Jahre auf und pflege sie am besten jede Woche ein.

Auf der ersten Rechnung sollten Name, Anschrift, Steuernummer, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung und Betrag stehen. Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist du keine Umsatzsteuer aus und vermerkst das auf der Rechnung.

Seit 2025 gilt die E-Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Empfangen musst du sie als Unternehmer können, dafür reicht ein E-Mail-Postfach. Beim Ausstellen gibt es Übergangsfristen bis 2027 und 2028, und Kleinunternehmer sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen. Prüfe den aktuellen Stand vor deiner ersten Rechnung.

Wenn du eine Website oder einen Online-Shop betreibst, brauchst du ein Impressum mit Name, Anschrift und Kontaktdaten. Dazu kommt eine Datenschutzerklärung nach der DSGVO, sobald du Kontaktformulare, Analysewerkzeuge oder Newsletter nutzt. Fehlen diese Angaben, drohen Abmahnungen.

Schritt 8: Versicherungen und erste Kunden

Prüfe, ob eine Berufshaftpflicht für dein Angebot sinnvoll ist. Die private Haftpflicht deckt keine beruflichen Schäden. Dazu kommen je nach Tätigkeit weitere Policen, zum Beispiel eine Rechtsschutz- oder Inhaltsversicherung.

Auch die Krankenversicherung gehört zu diesem Schritt: Frag bei deiner Krankenkasse nach, ob die nebenberufliche Tätigkeit dort gemeldet ist und ob sich am Beitrag etwas ändert.

Dann brauchst du Kunden. Ein Nebenjob mit festen Terminen hilft dabei nicht, ein zweites Standbein braucht eigene Zeitfenster. Starte mit einer klaren Botschaft, einer einfachen Website und Kontakten aus deinem Umfeld. Praktische Wege zu den ersten Aufträgen beschreibt der Beitrag erste Kunden gewinnen.

Was kostet die nebenberufliche Selbstständigkeit?

Die Startkosten hängen vom Geschäft ab. Dienstleister kommen oft mit wenigen hundert Euro aus, wer Ware verkauft oder Räume braucht, rechnet mit mehr. Die folgende Tabelle zeigt typische Posten.

Posten Orientierung
Gewerbeanmeldung etwa 15 bis 65 € je nach Gemeinde
Notar und Handelsregister (nur UG oder GmbH) mehrere hundert Euro, je nach Rechtsform
Website und Domain wenige Euro im Monat bis einige hundert Euro einmalig
Berufshaftpflicht je nach Beruf, meist ein Betrag im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr
Buchhaltungssoftware kostenlos bis wenige Euro im Monat
Steuerberater nach Aufwand, für die erste Beratung oft einmalig

Dazu kommen laufende Kosten für Werbung, Fahrten und Arbeitsmittel. Rechne damit, dass in den ersten Monaten mehr Geld abfließt als hereinkommt. Die nebenberufliche Selbstständigkeit bleibt trotzdem überschaubar, solange du die Kosten von Beginn an im Blick behältst.

Steuern bei nebenberuflicher Selbstständigkeit

Auch wer sich nebenberuflich selbstständig machen will, muss Steuern zahlen. Bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit kommen die Einnahmen aus deinem Geschäft zu deinem Gehalt dazu und werden über die jährliche Steuererklärung erfasst. Wichtig ist: Steuerlich gilt der Gewinn, nicht der Umsatz. Beides wird in der Praxis oft verwechselt.

Einkommensteuer: Beispielrechnung

Der Gewinn aus der Selbstständigkeit wird mit deinem Gehalt zusammengerechnet. Dadurch steigt oft der Steuersatz auf den Zusatzverdienst. Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: Du verdienst im Job 50.000 € und machst nebenbei 10.000 € Gewinn. Bei einem Grenzsteuersatz von etwa 35 % bleiben ungefähr 3.500 € Steuer auf den Nebengewinn, die tatsächliche Summe hängt von Familienstand und Abzügen ab.

Lege deshalb von jedem Gewinn 30 bis 40 % zur Seite. Wenn du Preise kalkulierst, solltest du Steuern und Versicherungen von Anfang an einrechnen, mehr dazu im Beitrag Preis kalkulieren als Selbstständiger.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Mit der Kleinunternehmerregelung verzichtest du auf die Umsatzsteuer. Sie gilt, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt. Du schreibst dann keine Umsatzsteuer auf deine Rechnungen und musst keine Voranmeldungen abgeben. Die Kleinunternehmerregelung ist für den Nebenerwerb oft die einfachste Lösung, weil sie den Verwaltungsaufwand klein hält. Auf der Rechnung steht dann ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.

Die Grenzen beziehen sich auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn. Bei Geschäftskunden kann die Regel ein Nachteil sein, weil du selbst keine Vorsteuer abziehen kannst. Wer zur Regelbesteuerung wechselt, ist daran mehrere Jahre gebunden.

Gewerbesteuer, Verluste und Liebhaberei

Die Gewerbesteuer fällt nur bei Gewerbetreibenden an. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag im Jahr. Im Nebenerwerb liegst du meist darunter.

Verluste aus der Selbstständigkeit kannst du im Prinzip mit deinem Gehalt verrechnen. Schreibt dein Geschäft aber dauerhaft nur Verluste, kann das Finanzamt von Liebhaberei ausgehen und die Verluste nicht mehr anerkennen. Halte deshalb fest, dass du Gewinn erzielen willst.

Die Steuererklärung für den Nebenerwerb machst du mit der Einnahmenüberschussrechnung: Du stellst Einnahmen und Ausgaben gegenüber, und der Rest ist dein Gewinn. Freiberufler tragen ihn in die Anlage S ein, Gewerbetreibende in die Anlage G. Betriebsausgaben wie Arbeitsmittel, Software, Fahrtkosten oder anteilige Kosten für das Arbeitszimmer mindern den Gewinn und damit die Steuer. Sammle dafür jeden Beleg.

Eine weitere Entlastung ist der Gewinnfreibetrag. Er mindert den steuerpflichtigen Gewinn um bis zu 15 %, und zwar für Gewinne bis 50.000 € ohne weiteren Nachweis. Du trägst ihn in der Steuererklärung ein, er wird nicht ausgezahlt.

Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit setzt das Finanzamt nach den ersten Jahren Vorauszahlungen fest. Das heißt: Du zahlst vierteljährlich Steuer auf den erwarteten Gewinn. Wer die Rücklage nicht angelegt hat, wird davon überrascht. Lege deshalb auf einem eigenen Konto Geld für das Finanzamt an.

Krankenversicherung und Sozialversicherung im Nebenerwerb

Wer im Job angestellt ist, bleibt meist in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Krankenversicherung läuft über den Arbeitgeber weiter, solange die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt. Du musst die Krankenkasse aber über die Tätigkeit informieren. Bleibt deine Krankenversicherung beim Arbeitgeber-Modell, zahlst du auf die Gewinne aus dem Geschäft in der Regel keine zusätzlichen Beiträge. Wer privat krankenversichert ist, klärt mit dem Versicherer, ob die Krankenversicherung weiter passt.

Wann deine Tätigkeit als hauptberuflich gilt

Die Kasse prüft, ob deine nebenberufliche Selbstständigkeit im Nebenerwerb bleibt. Wichtige Kriterien sind die Arbeitszeit, das Einkommen im Vergleich zum Job und ob du Mitarbeitende beschäftigst. Wird die Tätigkeit zur Haupttätigkeit, musst du dich selbst versichern und für die Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit Beiträge zahlen. Das kann teuer werden, deshalb ist die Meldung an die Kasse wichtig.

Meldung an Krankenkasse und Rentenversicherung

Die Krankenversicherung erfährt von deiner Tätigkeit in der Regel durch deine Meldung. Wer sie verschweigt, riskiert Nachzahlungen. Bei der Rentenversicherung gilt: Als Selbstständiger bist du in vielen Berufen nicht automatisch pflichtversichert. Einige Gruppen sind es, zum Beispiel Lehrkräfte oder Handwerker, deshalb solltest du bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen.

Die Krankenversicherung läuft im Normalfall über den Arbeitgeber weiter, solange du dort versicherungspflichtig bleibst. Für private Versicherte gelten eigene Regeln, ebenso für Familienversicherte, bei denen bereits ein kleiner Gewinn die Familienversicherung beenden kann. Für Selbstständige, die hauptberuflich arbeiten, ist die Kasse deutlich teurer, weil sie den Beitrag allein tragen. Auch bei der Krankenversicherung gilt deshalb: lieber einmal nachfragen als später nachzahlen.

Krankengeld und Krankheit im Nebenerwerb

Als Angestellter bekommst du bei Krankheit zunächst sechs Wochen lang dein Gehalt weiter, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Dieser Schutz bezieht sich nur auf den Job. Dein Verdienst aus dem Geschäft ist nicht abgesichert, die Aufträge laufen also weiter, auch wenn du ausfällst. Plane deshalb Puffer bei Terminen ein und halte Rücklagen für Zeiten, in denen du nicht arbeiten kannst. Wer krankgeschrieben ist, sollte auch das Geschäft ruhen lassen, sonst drohen Ärger mit Arbeitgeber und Krankenkasse.

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Scheinselbstständig ist, wer formal ein Geschäft führt, in Wahrheit aber wie ein Angestellter arbeitet. Das kann teuer werden, weil Beiträge für mehrere Jahre nachgezahlt werden müssen. Typische Warnzeichen:

  • Du arbeitest überwiegend für einen einzigen Auftraggeber.
  • Du bist an Weisungen, feste Zeiten oder einen festen Ort gebunden.
  • Du nutzt Arbeitsmittel des Auftraggebers.
  • Du trittst nicht am Markt auf und hast keine eigenen Kunden.

Wenn du unsicher bist, kannst du ein kostenloses Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Am sichersten ist es, für mehrere Auftraggeber zu arbeiten.

Altersvorsorge neben dem Job

Im Job baust du über die gesetzliche Rente Ansprüche auf. Der Gewinn aus dem Geschäft erhöht sie in der Regel nicht, sofern du dich nicht freiwillig versicherst. Wer nebenbei Gewinne erzielt, kann einen Teil in eine private Vorsorge stecken, zum Beispiel in eine Basisrente, deren Beiträge sich steuerlich absetzen lassen. Frag vorher die Deutsche Rentenversicherung, ob deine Tätigkeit versicherungspflichtig ist, und prüfe die betriebliche Altersvorsorge im Job.

Wie viel darf ich nebenberuflich selbstständig verdienen?

Für die nebenberufliche Selbstständigkeit gibt es bei Angestellten keine feste Verdienstgrenze. Wichtig ist nur, dass die Einnahmen aus dem Nebenerwerb nicht dauerhaft höher sind als dein Einkommen aus dem Job, sonst gilt die Tätigkeit schnell als hauptberuflich. Eine Verdienstgrenze wie beim Nebenjob gibt es für Selbstständige nicht. Die oft genannte 410-Euro-Grenze ist kein Freibetrag für Selbstständige. Jede Einnahme gehört in die Steuererklärung, die Grenze entbindet nicht von der Angabepflicht.

Sonderfälle: Arbeitslos, Student, Rentner und Beamte

Wer sich ohne klassischen Job nebenberuflich selbstständig machen will, hat andere Regeln. Die folgende Tabelle gibt dir einen ersten Überblick. Die Beträge ändern sich regelmäßig, prüfe sie deshalb vor dem Start bei der zuständigen Stelle.

Situation Wichtigste Grenze Wer ist zuständig
Arbeitslosengeld I höchstens 15 Stunden pro Woche, 165 € im Monat bleiben anrechnungsfrei Agentur für Arbeit
Bürgergeld Grundfreibetrag von 100 €, darüber teilweise Anrechnung Jobcenter
Studium meist höchstens 20 Stunden pro Woche, sonst entfällt der günstige Studententarif Krankenkasse, BAföG-Amt
Rente bei Regelaltersrente keine Anrechnung, bei Erwerbsminderungsrente Grenzen Deutsche Rentenversicherung
Beamte Nebentätigkeit genehmigungspflichtig, höchstens etwa ein Fünftel der Dienstzeit Dienstherr

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, muss die nebenberufliche Selbstständigkeit der Agentur für Arbeit melden. Wird sie zur Haupttätigkeit, entfällt der Anspruch. Wer aus der Arbeitslosigkeit hauptberuflich gründen will, kann unter Umständen den Gründungszuschuss beantragen. Dafür muss noch ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen bestehen, ein Rechtsanspruch auf die Leistung gibt es nicht.

Studierende sollten beachten, dass die Familienversicherung und das BAföG von der Höhe des Gewinns abhängen. Beamte brauchen für jede Nebentätigkeit eine Genehmigung, außerdem darf der Verdienst daraus einen bestimmten Anteil der Bezüge nicht übersteigen. Auch Eltern im Elterngeldbezug und Familienversicherte haben eigene Einkommens- und Zeitgrenzen, die du vorher klären solltest.

Wer sich als Student nebenberuflich selbstständig machen möchte, startet am besten klein, zum Beispiel mit Nachhilfe, Webdesign oder Online-Verkauf. Achte auf die Wochenstunden während der Vorlesungszeit und auf die Gewinngrenzen für BAföG und Familienversicherung. Im Zweifel hilft die Beratungsstelle deiner Hochschule.

Elternzeit und Teilzeit

Wer in Elternzeit ist, darf nebenbei selbstständig arbeiten, braucht dafür aber die Zustimmung des Arbeitgebers. Die Arbeitszeit darf im Durchschnitt 32 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Beim Elterngeld wird dein Einkommen aus dem Geschäft angerechnet, deshalb solltest du vorher die Elterngeldstelle fragen. Wer in Teilzeit arbeitet, hat mehr Spielraum, muss aber Vertrag und Höchstarbeitszeit im Blick behalten.

Minijob und Nebengewerbe

Ein Minijob und ein Nebengewerbe lassen sich kombinieren. Die Einnahmen aus dem Geschäft zählen nicht auf die Minijob-Grenze. Bei der Krankenversicherung kann es aber anders aussehen: Wer nur einen Minijob hat, ist oft nicht pflichtversichert, deshalb stuft die Kasse die Selbstständigkeit leichter als hauptberuflich ein. Melde dein Geschäft deshalb auch in diesem Fall bei der Kasse.

Ideen: Was kann ich nebenbei selbstständig machen?

Wer sich nebenberuflich selbstständig machen will und noch keine Idee hat, kann bei den eigenen Fähigkeiten anfangen. Ein Side Business muss nicht groß sein, es soll zu deinem Alltag und zu deinem zweiten Standbein passen. Für die nebenberufliche Selbstständigkeit funktionieren diese Bereiche oft mit kleinem Budget und flexibler Zeit:

  • Texten, Lektorat und Übersetzungen
  • Webseiten und Grafikarbeiten für kleine Betriebe
  • Beratung und Coaching im eigenen Fachgebiet
  • Nachhilfe und Online-Kurse
  • Online-Handel oder Verkauf über Marktplätze
  • Haushaltsnahe Dienste wie Hundesitting oder Alltagshilfe
  • Fahrdienste und Lieferungen
  • Content Creation, zum Beispiel Blog, Videos oder Podcast

Wähle das, wo du schon Wissen mitbringst und wo Kunden bereits Geld ausgeben. Weitere Möglichkeiten, im Netz Geld zu verdienen, beschreibt der Ratgeber Geld im Internet verdienen.

Die Tabelle zeigt, wie unterschiedlich Zeit und Startkosten ausfallen können:

Idee Startkosten Zeitbedarf
Freelancing (Text, Grafik, Übersetzung) niedrig flexibel, projektweise
Nachhilfe und Online-Kurse niedrig feste Termine, gut planbar
Online-Handel mittel bis hoch (Ware, Lager) hoch bei Versand und Kundenservice
Haushaltsnahe Dienste niedrig feste Einsatzzeiten
Content Creation niedrig viel Aufbauzeit, spätere Einnahmen

Wann lohnt sich der Wechsel in die Hauptberuflichkeit?

Wer sich nebenberuflich selbstständig machen konnte, fragt sich irgendwann, ob aus dem zweiten Standbein der Hauptberuf werden soll. Es gibt dafür keine feste Regel, aber typische Anzeichen sprechen für den Schritt:

  • Das Nebeneinkommen liegt über mehrere Monate hinweg bei einem großen Teil deines Nettogehalts.
  • Du hast mehrere Kunden gleichzeitig und kommst mit der Nachfrage kaum nach.
  • Du hast Rücklagen für einige Monate Lebenshaltungskosten.
  • Du kannst dir vorstellen, den Job zu reduzieren oder zu kündigen.

Viele reduzieren zuerst die Stunden im Job, bevor sie ganz aufhören. Das hält das Risiko klein und gibt dir Zeit, die Selbstständigkeit zu festigen.

Typische Fehler beim Start im Nebenerwerb

Diese Fehler machen viele, die sich nebenberuflich selbstständig machen, immer wieder:

  • Die Krankenkasse wird nicht informiert.
  • Der Arbeitgeber erfährt heimlich oder zu spät von der Nebentätigkeit.
  • Die Grenzen der Kleinunternehmerregelung werden übersehen.
  • Gewinn und Umsatz werden verwechselt.
  • Es fehlt eine Rücklage für Steuern.
  • Die Scheinselbstständigkeit wird unterschätzt.

Wer diese Punkte von Anfang an im Blick hat, vermeidet den größten Ärger.

Checkliste für den Start

Mit dieser Liste behältst du den Überblick, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen willst:

  • Idee getestet und Zielgruppe festgelegt
  • Arbeitsvertrag geprüft, Arbeitgeber informiert oder Genehmigung eingeholt
  • Wochenstunden realistisch eingeplant
  • Businessplan oder One-Pager geschrieben
  • Rechtsform gewählt
  • Gewerbe angemeldet oder freie Tätigkeit beim Finanzamt gemeldet
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben
  • Krankenkasse informiert
  • Geschäftskonto eröffnet, Buchhaltung eingerichtet
  • Versicherungen geprüft und erste Kunden angesprochen

Fazit

Wer sich nebenberuflich selbstständig machen will, hat gute Karten, wenn er Arbeitgeber, Steuern und Krankenkasse im Blick behält. Die nebenberufliche Selbstständigkeit senkt das Risiko und lässt Zeit zum Wachsen. Dafür brauchst du Disziplin und einen realistischen Zeitplan. Wenn aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit später ein Vollzeitgeschäft werden soll, hilft der Leitfaden Unternehmen gründen bei den nächsten Schritten.

Häufige Fragen zum nebenberuflich selbstständig machen

Kann ich mich auch ohne Hauptberuf nebenberuflich selbstständig machen?

Ja. Nebenberuflich bedeutet, dass die Selbstständigkeit neben etwas anderem läuft, etwa einem Studium, Elternzeit, Teilzeit oder Arbeitslosigkeit. Wer in der Arbeitslosigkeit startet, muss die Grenzen der Agentur für Arbeit beachten.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Eine allgemeine Pflicht gibt es bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht. Viele Arbeitsverträge verlangen aber eine Anzeige oder Genehmigung. Prüfe deshalb deinen Vertrag und sprich im Zweifel offen mit dem Arbeitgeber.

Wie viel darf ich nebenberuflich selbstständig verdienen?

Eine feste Verdienstgrenze für Angestellte gibt es nicht. Das Einkommen aus dem Nebenerwerb sollte aber nicht dauerhaft über dem aus dem Job liegen, sonst kann die Tätigkeit als hauptberuflich gelten.

Ist ein Nebengewerbe steuerfrei?

Nein. Auch bei nebenberuflicher Selbstständigkeit sind Einnahmen steuerpflichtig, und zwar über die jährliche Einkommensteuererklärung. Die Kleinunternehmerregelung befreit nur von der Umsatzsteuer, nicht von der Einkommensteuer.

Kann ich angestellt und gleichzeitig selbstständig sein?

Ja, das ist weit verbreitet. Du musst nur Arbeitszeit, Konkurrenzverbot und Treuepflicht aus dem Arbeitsvertrag beachten und die Krankenkasse sowie das Finanzamt informieren.

Welche Fördermittel gibt es für ein Nebengewerbe?

Förderprogramme richten sich meist an Gründer in Vollzeit. Für Beratung gibt es aber teilweise Zuschüsse, die du vor Beginn beantragen musst. Informiere dich bei der IHK oder im Existenzgründungsportal des Bundes.

Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Sobald du dauerhaft und mit Gewinnabsicht am Markt auftrittst, gilt deine Tätigkeit als Gewerbe, auch wenn sie nur nebenbei läuft. Eine feste Einkommensgrenze gibt es nicht. Wer ein Nebengewerbe anmelden muss, geht zum Gewerbeamt und gibt danach dem Finanzamt Bescheid.

Was ist der Unterschied zwischen freiberuflich und nebenberuflich?

Freiberuflich beschreibt die Art der Tätigkeit, zum Beispiel Texter, Berater oder Fotograf. Nebenberuflich beschreibt, dass die Selbstständigkeit neben einer Hauptbeschäftigung läuft. Beides lässt sich kombinieren, denn viele Freiberufler arbeiten nebenberuflich.

Wann ist Scheinselbstständigkeit ein Risiko?

Wenn du fast ausschließlich für einen Auftraggeber arbeitest, an Weisungen und feste Zeiten gebunden bist und keine eigenen Kunden hast. Im Zweifel hilft ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

Kann ich nebenberuflich selbstständig sein und Bürgergeld beziehen?

Ja, du musst das Geschäft aber dem Jobcenter melden. Einnahmen werden angerechnet, ein Grundfreibetrag von 100 € bleibt anrechnungsfrei. Betriebsausgaben mindern dabei das Einkommen. Frag vor dem Start beim Jobcenter nach, weil die Regeln von deiner Situation abhängen.

Brauche ich einen Gewerbeschein?

Der „Gewerbeschein“ ist die Bestätigung deiner Gewerbeanmeldung. Du brauchst ihn, wenn deine Tätigkeit als Gewerbe gilt. Freiberufler melden sich ohne Gewerbeschein direkt beim Finanzamt.

Wie viele Stunden darf ich nebenbei arbeiten?

Gesetzlich gelten 48 Stunden pro Woche für Haupt- und Nebentätigkeit zusammen. Für die Krankenkasse gelten als Richtwert etwa 18 bis 20 Stunden pro Woche im Geschäft, sonst kann die Tätigkeit als hauptberuflich eingestuft werden.

Kann mir der Arbeitgeber wegen meines Geschäfts kündigen?

Nur bei einem Vertragsverstoß, zum Beispiel bei Konkurrenz, fehlender Genehmigung oder Arbeit in der Arbeitszeit. Meist kommt zuerst eine Abmahnung.

Julia Berger
Julia Berger
Über die Autorin: Julia Berger schreibt bei Geschäftsidee-Info.de über Geschäftsideen, Unternehmensgründung und Selbstständigkeit. Sie bereitet komplexe Themen verständlich auf und gibt praxisnahe Orientierung für die ersten Schritte.